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Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp zum Glückspielstaatsvertra
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Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp zum Glückspielstaatsvertrag: Das kann teuer werden!
Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der schleswig-holsteinischen CDU-Landtagsfraktion, Thomas Stritzl, und Hans-Jörn Arp, MdL, sehen sich in ihren Bedenken gegen den geplanten Glückspielstaatsvertrag durch die Stellungnahme des Bundeskartellamts zum Entwurf des Schleswig-Holsteinischen Ausführungsgesetzes (die Stellungnahme ist unter folgendem Link öffentlich zugänglich: Stellungnahme) bestätigt:

"Das Bundeskartellamt hat in seiner Einlassung in den Landtag nicht nur umfangreich auf die Bedenken der EU-Kommission gegen den Glücksspielstaatsvertrag hingewiesen, sondern behält sich ausdrücklich vor, ein Verfahren wegen einer nach Artikel 81 EG-Vertrag verbotenen Marktaufteilung einzuleiten mit der Folge, dass die Behörde dies nicht nur untersagen, sondern auch mit Geldbußen ahnden kann", so Stritzl. In drei weiteren Punkten äußere das Bundeskartellamt erhebliche Bedenken, wolle aber einer Entscheidung der Europäischen Kommission nicht vorgreifen.

Hinzu käme das erhebliche Risiko, von gewerblichen Anbietern im Lottobereich in erheblichen Umfang auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden.

Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp: "Diese Stellungnahme des Bundeskartellamtes ist ein weiterer Schuss vor den Bug der Verfasser des Entwurfs des Glücksspielstaatsvertrages und seines Ausführungsgesetzes. Diese Warnung muss Ernst genommen werden. Wenn nicht, kann das teuer werden und die Zeche muss dann die Landeskasse und damit der Steuerzahler zahlen".

Dirk Hundertmark
Pressesprecher der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
e-mail:
Tel. 0700 / WETTRECHT

Author: Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Publish Date: Thu, 11 Oct 2007 13:31:00 +0000
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Source: Archiv Glücksspiel- und Wettrecht



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