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Sportwetten: Sportpolitiker gegen Liberalisierung
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Sportwetten: Sportpolitiker gegen Liberalisierung
Egon Stengl (Quelle: DOSB Presse)

Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages hat mit großer Mehrheit eine Liberalisierung des deutschen Sportwettenmarktes abgelehnt. Damit ist in diesem Gremium bereits zum dritten Mal ein Antrag der FDP-Bundestagsfraktion gescheitert, der sich für ein "europakonformes Konzessionsmodell" ausspricht. Siehe auch den Kommentar.

Die Oppositionsfraktion der FDP hatte die Bundesregierung aufgefordert, in Abstimmung mit den Bundesländern die Tätigkeit von in anderen EU-Ländern lizensierten Wettanbietern in Deutschland zu erlauben. Über Konzessionsabgaben sollten dabei zusätzliche Finanzmittel für den Breitensport und andere kulturelle und soziale Felder erschlossen werden, heißt es. "Die Fortschreibung des jetzigen staatlichen Monopols ist nicht europafest und wird von der EU mit Sicherheit als gemeinschaftswidrig untersagt", erklärte der FDP-Sportsprecher Detlef Parr. Mit dem neuen Modell, nach dem der staatliche Anbieter Oddset, ein Angebot des Deutschen Lotto- und Totoblocks der Länder, und Private in Wettbewerb treten sollen, könnte eine "erhöhte Wertschöpfung" erzielt werden. Bei der Fortschreibung des Wettmonopols durch die Länder hätte letztlich der "Vereinssport vor Ort" das Nachsehen, weil Wettinteressenten immer weniger auf Oddset zurückgriffen und sich somit für "dubiose Internet-Wetten" entscheiden müssten, die nicht reguliert werden könnten, meinte Parr. Nunmehr müsse der Bund in seiner Zuständigkeit, so wie es das Bundesverfassungsgericht als Eventuallösung vorgesehen habe, eine neue Sportwettenregelung verabschieden, die nicht gegen das Gemeinschaftsrecht verstoße. Anderenfalls werde wohl der Bund von der EU als Vertragspartei schlimmstenfalls in Regress genommen - "für Dinge, die die Länder verbockt haben". Dr. Christoph Bergner, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, erklärte hingegen: "Wir stecken den Kopf nicht in den Sand, sondern akzeptieren die Zuständigkeit der Länder. Jetzt im Ratifizierungsverfahren Parallelvorstellungen zu entwickeln, ist nicht möglich. Dies störte die föderale Ordnung." Für die SPD-Fraktion erklärte Martin Gerster: Der FDP-Antrag biete nicht viel Neues, "um jetzt den Schalter umzulegen". Er verwies darauf, dass die "Parteikollegen von Detlef Parr in den Ländern" dem Vertragsentwurf zustimmen würden. Die 16 Länderparlamente wollen bis zum Jahresende einen neuen Staatsvertrag für das Glücksspielwesen ratifizieren und somit beschließen. In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 war eine Neuregelung des Sportwettensystems bis zum 31. Dezember 2007 gefordert worden. Dabei sollte die konsequente Ausgestaltung des staatlichen Monopols mit einer Begrenzung der Spielsucht und Wettleidenschaft oder die Zulassung privater Wettanbieter ermöglicht werden. Die EU-Kommission hatte bereits mehrfach das schon jetzt geltende deutsche Sportwetten-Monopol beanstandet. Die Länder-Stellungnahmen hatte die Bundesregierung jeweils kommentarlos nach Brüssel weitergeleitet. Im so genannten Notifizierungsverfahren des neuen Vertragsentwurfs war der Bund im September von der Kommission aufgefordert worden: Vor Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags müssten Brüssel auch die Ausführungsbestimmungen der Länder, nach denen Anbieter für verbotene Internetwetten bis zu 500.000 Euro Geldbußen zahlen sollen, zur Prüfung auf Vereinbarkeit mit den Dienstleistungsrichtlinien vorgelegt werden. KommentarNach längerer Beobachtung des DOSB-Pressedienstes und des auffällig häufigen Auftreten des FDP-Abgeordneten Pfarr darin, erhebt sich die Frage, ob ihm die demokratischen Spielregeln abhanden gekommen sein könnten - immerhin hat der von allen Parteien besetzte Sportausschuß nun schon zum dritten Mal abgelehnt - mit großer Mehrheit.www.wettrecht.de
Tel. 0700 / WETTRECHT

Author: Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Publish Date: Sat, 27 Oct 2007 10:16:00 +0000
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Source: Archiv Glücksspiel- und Wettrecht



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