
Interessanter Artkel zu Ebay und "Rücktrittsrecht"
Guten Morgen liebe Community,
ich habe gerade einen ineteressanten Artikel zum Thema Ebay und Rücktrittsrecht "ausgegraben".
Ich denke mal, einige könnte das interessieren, selbst wenn die Rechtssprechung von unseren österreichischen Nachbarn stammt.
Quote:
Rücktrittsrecht bei eBay bleibt umstritten
Eine Entscheidung des Bezirksgerichts Wiener Neustadt hat neuen Schwung in die Diskussion um ein Rücktrittsrecht bei Online-Auktionen gebracht. Demnach haben Privatbieter beim Kauf von Unternehmern ein Rücktrittsrecht. Doch die Rechtsmeinung bleibt weiterhin gespalten, das Urteil ist nicht bindend.
Laut dem aktuellen Urteil gilt: Verkauft ein Unternehmer seine Waren über eine Online-Auktionsplattform wie eBay oder OneTwoSold, haben private Käufer ein Rücktrittsrecht.
Binnen sieben Werktagen ab Lieferung kann der Konsument von diesem Gebrauch machen, Begründung ist keine nötig.
Erst OGH-Entscheid bringt Klarheit
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LG
sambuca